Das neue Schulgesetz, das am 1.8.2006 in Kraft trat, wurde wiederum geändert.
Die Eltern wählen auch künftig die weiterführende Schule ihres Kindes. Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens wurde zurück genommen. Es gibt ab sofort keinen Probeunterricht mehr.
In der Grundschulempfehlung wird künftig die Schulform benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, sowie gegebenenfalls eine weitere Schulform, für die es mit Einschränkungen geeignet ist. Außerdem wird in allen Fällen die Gesamtschule als mögliche Schulform benannt.
Wollen Eltern ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die das Kind nach der Grundschulempfehlung mit Einschränkung geeignet ist, sollten sie an einem Beratungsgespräch in der in den Blick genommenen weiterführenden Schule führen. Dabei sollten insbesondere die Möglichkeiten dieser weiterführenden Schule zur individuellen Förderung des Kindes in den Bereichen, die zur einschränkenden Empfehlung geführt haben, erörtert werden. Danach entscheiden die Eltern - wie auch bei einer uneingeschränkten Empfehlung - über die Schulform für ihr Kind.
Wollen die Eltern Ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet die aufnemende Schule, ob es zum Besuch der gewählten Schulform zugelassen wird.