In das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine begründete Empfehlung für die Schulform aufgenommen, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsstandes, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers sowie unter Einbeziehung des Beratungsgesprächs mit den Erziehungsberechtigten.
Die Erziehungsberechtigten melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 und eines Anmeldescheines, der zusammen mit dem Halbjahreszeugnis von der Grundschule ausgehändigt wird, an einer weiterführenden Schule der von ihnen gewählten Schulform und Schulart an. Dabei sollte die Empfehlung der Grundschule berücksichtigt werden. Wird von dieser Empfehlung abgewichen, wird ein verbindliches Beratungsgespräch mit der weiterführenden Schule notwendig.
Für Schülerinnen und Schüler, die am "Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf" in der Grundschule teilgenommen haben und für die nach Klasse 4 weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wird eine erneute Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den Förderort und eine Aufnahme in die geeignete Schule der Sekundarstufe I erforderlich.