„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ (§1 SchG)
Begabungen und Fähigkeiten sind nicht feststehend. Sie sind vielmehr das Ergebnis einer ständigen Wechselbeziehung zwischen genetischen und äußeren Einflüssen. Individuelle Förderung nimmt deshalb nicht nur Kinder mit Lernschwierigkeiten in den Blick, individuelle Förderung richtet sich an jedes einzelne Mitglied einer Lerngruppe mit seinem individuellen Potentialen. Ziel individueller Förderung ist es, eine Lernumgebung zu gestalten, die nicht nur auf Lernangebote, sondern auch auf individuelle Lernbegleitung und Lernberatung setzt.

Zentrales Element des Beratungskonzeptes der Schlossbachschule ist die Gewichtung der Rolle des Klassenlehrers, der als erster verantwortlicher Berater für Kinder und Eltern gesehen wird. Begleitend steht ihm ein Beratungslehrer zur Seite. Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.
Das Übersichtsschema zu den verschiedenen Bereichen der Beratung und ein ausführlicher Text zum Beratungskonzept stehen als Download auf dem Teaser zur Verfügung.
Individuelle Förderung zielt darauf, die Lernkompetenz von Kindern aufzubauen, zu begleiten und zu verbessern.
Im Unterschied zu der Handreichung des Ministeriums ist das Förderkonzept der Schlossbachschule linear, d.h. zeitlich an der Entwicklung der Kinder orientiert, und beginnt bereits mit dem Elternabend für die Eltern der Vierjährigen, d.h. in enger Zusammenarbeit mit den Kindergärten schon 2 Jahre vor der Einschulung.
Der Förderunterricht trägt insbesondere dazu bei, dass bei Lernschwierigkeiten die grundlegenden Lernziele erreicht werden. Er unterstützt aber auch die Entwicklung besonderer Fähigkeiten und Interessen. So nehmen Kinder unserer Schule an zusätzlichen Unterrichtsangeboten für langsamer und für schneller lernende Kinder teil. Sie nehmen an Erzähl-, Mal-, und Mathematikwettbewerben erfolgreich teil.
Folgende Maßnahmen nimmt sich das Kollegium für die Zukunft vor